Mit Schreiben vom 21.06.2024 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Günzburg die Haushaltssatzung der Gemeinde Bubesheim für das Haushaltsjahr 2024 mit ihren Anlagen zur Kenntnis genommen.
Die Haushaltssatzung wird hiermit wie folgt amtlich bekanntgemacht (Art. 65 Abs. 3 GO)
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Bubesheim folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 4.333.380,00 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.771.560,00 EUR
ab.
Für das Jahr 2024 ist keine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für 2024 nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 320 v.H.
b) für die Grundstücke (B) — 320 v.H.
2. Gewerbesteuer — 320 v.H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für das Jahr 2024 auf 400.000,00 EUR festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen
für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung öffentlich
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Kötz, OT Großkötz, Obere Dorfstraße 3 A, 89359 Kötz, 1.OG, Zimmer Nr. 1.02, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt und auf www.vg-koetz.de veröffentlicht ist.