Titel Logo
Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 14/2024
Bekanntmachungen der Gemeinde Bubesheim
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung für den Haushalt 2024 der Gemeinde Bubesheim

Mit Schreiben vom 21.06.2024 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Günzburg die Haushaltssatzung der Gemeinde Bubesheim für das Haushaltsjahr 2024 mit ihren Anlagen zur Kenntnis genommen.

Die Haushaltssatzung wird hiermit wie folgt amtlich bekanntgemacht (Art. 65 Abs. 3 GO)

Haushaltssatzung

für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Bubesheim

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Bubesheim folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das

Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  4.333.380,00 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.771.560,00 EUR

ab.

§ 2

Für das Jahr 2024 ist keine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für 2024 nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  320 v.H.

b) für die Grundstücke (B)  —  320 v.H.

2. Gewerbesteuer  —  320 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für das Jahr 2024 auf 400.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Bubesheim, den
Gerhard Sobczyk
1. Bürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen

für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung öffentlich

im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Kötz, OT Großkötz, Obere Dorfstraße 3 A, 89359 Kötz, 1.OG, Zimmer Nr. 1.02, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt und auf www.vg-koetz.de veröffentlicht ist.