Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bayerische Vermessungsverwaltung wird in Zusammenhang mit den Hochwasserereignissen in Bayern im Mai/Juni 2024 ab sofort die nachfolgenden Gebührenermäßigungen gewähren:
| 1. | Stellen Eigentümer aufgrund von Schäden, die mittel- oder unmittelbar aus dem aktuellen Hochwasser resultieren, Antrag auf Wiederherstellung oder Ermittlung von Grenzen, so wird die reguläre Gebühr nach GebOVerm um 50 % reduziert. |
| 2. | Wird die Leistung vordringlich beantragt (Erledigung innerhalb 4 Wochen), wird der Dringlichkeitszuschlag in Höhe von 20 % nicht verrechnet. |
Die Ermäßigungen gelten für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden, und unter der Voraussetzung, dass die Kosten nicht bereits durch entsprechende Versicherungen oder Hilfsprogramme ausgeglichen werden.