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Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 15/2024
Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Kötz
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Allgemeines

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bayerische Vermessungsverwaltung wird in Zusammenhang mit den Hochwasserereignissen in Bayern im Mai/Juni 2024 ab sofort die nachfolgenden Gebührenermäßigungen gewähren:

1.

Stellen Eigentümer aufgrund von Schäden, die mittel- oder unmittelbar aus dem aktuellen Hochwasser resultieren, Antrag auf Wiederherstellung oder Ermittlung von Grenzen, so wird die reguläre Gebühr nach GebOVerm um 50 % reduziert.

2.

Wird die Leistung vordringlich beantragt (Erledigung innerhalb 4 Wochen), wird der Dringlichkeitszuschlag in Höhe von 20 % nicht verrechnet.

Die Ermäßigungen gelten für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden, und unter der Voraussetzung, dass die Kosten nicht bereits durch entsprechende Versicherungen oder Hilfsprogramme ausgeglichen werden.

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg
Peter Lauber
Leitender Vermessungsdirektor