Aufgrund Art. 9 Abs. 1 Bayer. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) in Verbindung mit Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband am 13. Mai 2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bekanntgemacht wird:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit —
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 763.000,00 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen..
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushaushalt werden nicht festgesetzt.
Eine Schulverbandsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 22.600,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung geprüft und mit Schreiben vom 4. Juli 2024, Nr. 20 Az. 9412.0 festgestellt, dass die Satzung keiner Genehmigung bedarf.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Stadtkämmerei im Rathaus (Gebäude 2, Ebene 1, Zimmer 105) und in der Gemeindeverwaltung Bubesheim während den allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus (Art. 65 Abs. 3 GO und § 4 Bekanntmachungsverordnung).