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Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 15/2025
Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Kötz
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Allgemeines

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweisrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 sind seit dem 1. Mai 2025 digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente zu verwenden, um zu verhindern, dass manipulierte Lichtbilder in den Antragsprozess eingebracht werden können.

Das Lichtbild kann entweder weiterhin beim Fotografen erstellt werden, welcher das angefertigte Lichtbild in eine gesicherte Cloud hochladen muss. Sie erhalten dann den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild in der Cloud finden und herunterladen kann, oder alternativ ist es seit dem 16.07.2025 möglich die Lichtbilder vor Ort in der Behörde elektronisch aufnehmen und medienbruchfrei in den Antragsprozess übernehmen zu lassen. Dafür fällt eine Gebühr von 6 € pro Dokument an. Leider ist es nicht mehr möglich Lichtbilder in Druckversion anzunehmen.

Fotos von Säuglingen können wir leider nicht erstellen.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen im Einwohnermeldeamt wenden:

* Frau Schwegler 08221 2070-11

* Frau Wolfinger 08221 2070-12