Aufgrund vermehrter Meldungen über Rattenvorkommen in den Gemeindegebieten weist die Gemeindeverwaltung auf folgende Maßnahmen zur Vermeidung eines Rattenbefalls hin. Alle Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, diese konsequent einzuhalten:
Jeder Grundstückseigentümer und jede Grundstückseigentümerin trägt Verantwortung dafür, dass auf dem eigenen Grundstück keine Bedingungen entstehen, die einen Rattenbefall begünstigen.
Wird auf einem Privatgrundstück ein Rattenbefall festgestellt, sind die jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. -eigentümerinnen verpflichtet, unverzüglich eine Fachfirma mit der fachgerechten Bekämpfung zu beauftragen. Die hierfür entstehenden Kosten sind von den Grundstückseigentümern bzw. -eigentümerinnen zu tragen.
Bei verstärktem Rattenaufkommen auf öffentlichen Plätzen wird um Mitteilung an die Gemeindeverwaltung gebeten.