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Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 15/2026
Bekanntmachungen der Gemeinde Kötz
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Rattenbefall vermeiden

Hinweise für Grundstückseigentümer und Anwohner

Aufgrund vermehrter Meldungen über Rattenvorkommen in den Gemeindegebieten weist die Gemeindeverwaltung auf folgende Maßnahmen zur Vermeidung eines Rattenbefalls hin. Alle Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, diese konsequent einzuhalten:

  • Lebensmittel und Tierfutter nur in verschlossenen Behältern aufbewahren.
  • Mülltonnen stets geschlossen halten und Abfälle ordnungsgemäß entsorgen.
  • Essensreste nicht über die Toilette oder auf dem Kompost entsorgen.
  • Wildtiere und Vögel nur so füttern, dass keine Futterreste zurückbleiben.
  • Grundstücke sauber halten und mögliche Unterschlupfmöglichkeiten, wie Gerümpel oder dichter Bewuchs, beseitigen.
  • Schäden an Gebäuden, Kellerfenstern und Abwasserleitungen zeitnah beheben.

Jeder Grundstückseigentümer und jede Grundstückseigentümerin trägt Verantwortung dafür, dass auf dem eigenen Grundstück keine Bedingungen entstehen, die einen Rattenbefall begünstigen.

Wird auf einem Privatgrundstück ein Rattenbefall festgestellt, sind die jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. -eigentümerinnen verpflichtet, unverzüglich eine Fachfirma mit der fachgerechten Bekämpfung zu beauftragen. Die hierfür entstehenden Kosten sind von den Grundstückseigentümern bzw. -eigentümerinnen zu tragen.

Bei verstärktem Rattenaufkommen auf öffentlichen Plätzen wird um Mitteilung an die Gemeindeverwaltung gebeten.

Ihr Ordnungsamt