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Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 16/2024
Bekanntmachungen der Gemeinde Kötz
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BEKANNTMACHUNG

Kreisstraße GZ 5 Großkötz – Kleinkötz B16;

Planfeststellung nach Art. 36 ff. BayStrWG i. V. m. Art. 72 ff. BayVwVfG für die Verlegung in Kleinkötz, von GZ 5 Abschnitt Nr. 120 Station 1,285 bis B 16 Abschnitt Nr. 1220 Station 1,653 (Bau-km 0+000 bis Bau-km 2+050);
Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Schwaben (einschl. Rechtsbehelfsbelehrung)

vom 25. Juli 2024, Gz. RvS-SG32-4354.3-2/9

der das oben genannte Straßenbauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit

vom 21. August 2024 bis einschließlich 3. September 2024

in der Verwaltungsgemeinschaft Kötz, Großkötz, Obere Dorfstraße 3 A, 89359 Kötz, Zimmer Nr. 2.02 von

Montag

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Mittwoch

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag

12:00 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Zusätzlich sind der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen während des Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter http://www.regierung.schwaben.bayern.de einzusehen. Diese Bekanntmachung wird auch im Internet unter www.gemeinde-koetz.de/rathaus-service/bekanntmachungen veröffentlicht.

Die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses wird, da mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen gewesen wären, durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).

Kötz, 09.08.2024
Ort, Datum

Sabine Ertle
1. Bürgermeisterin