Der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Schwaben (einschl. Rechtsbehelfsbelehrung)
vom 25. Juli 2024, Gz. RvS-SG32-4354.3-2/9
der das oben genannte Straßenbauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit
vom 21. August 2024 bis einschließlich 3. September 2024
in der Verwaltungsgemeinschaft Kötz, Großkötz, Obere Dorfstraße 3 A, 89359 Kötz, Zimmer Nr. 2.02 von
| Montag | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 12:00 Uhr – 17:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr |
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Zusätzlich sind der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen während des Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter http://www.regierung.schwaben.bayern.de einzusehen. Diese Bekanntmachung wird auch im Internet unter www.gemeinde-koetz.de/rathaus-service/bekanntmachungen veröffentlicht.
Die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses wird, da mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen gewesen wären, durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).