I.
Aufgrund Art. 9 Abs. 1 Bayer. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) in Verbindung mit Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband am 19. Mai 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bekanntgemacht wird:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 601.000,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 99.000,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt werden soll (Umlagensoll), wird wie folgt festgesetzt:
a) im Verwaltungshaushalt (Verwaltungsumlage) — 159.600,00 €
b) im Vermögenshaushalt (Investitionsumlage) — 0,00 €.
(2) Für die Bemessung der Umlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2024 herangezogen (Bemessungsgrundlage).
(3) Die Verbandsschule wurde am 1. Oktober 2024 von insgesamt 70 Mittelschülern (ohne Gastschüler) besucht. Die Verwaltungsumlage wird somit auf 2.280,00 € je Verbandsschüler festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 20.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Günzburg, den 22. Juli 2025
Schulverband Wasserburg II
II.
Das Landratsamt Günzburg hat die Haushaltssatzung als Rechtsaufsichtsbehörde geprüft und mit Schreiben vom 18. Juli 2025, Nr. 20 Az. 9412.0, festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile nach Art. 67 bzw. 71 GO i.V.m. Art. 9 BaySchFG und Art. 40 KommZG
enthält.
III.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Stadtkämmerei im Rathaus (Gebäude 2, Ebene 1, Zimmer 105) und in den Gemeindeverwaltungen Bubesheim und Kötz während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus (Art. 65 Abs. 3 GO und § 4 Bekanntmachungsverordnung).