Aufgrund Art. 9 Abs. 1 Bayer. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) in Verbindung mit Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband am 19. Juni 2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bekanntgemacht wird:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 176.000,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.103.000,00 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 300.000,00 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushaushalt wird auf 85.000,00 € festgesetzt.
Eine Schulverbandsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 22.600,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24. Juli 2023, Nr. 20 Az. 9412.0, folgende Genehmigung erteilt:
| 1) | Gemäß Art. 71 Abs. 2 GO für die nach § 2 der Haushaltssatzung vorgesehene Kreditaufnahme von 300.000,00 €. |
| 2) | Gemäß Art. 67 Abs. 4 GO für den nach § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 85.000,00 €. |
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Stadtkämmerei im Rathaus (Gebäude 2, Ebene 1, Zimmer 105) und in der Gemeindeverwaltung Bubesheim während den allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus (Art. 65 Abs. 3 GO und § 4 Bekanntmachungsverordnung).