Titel Logo
Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 17/2024
Bekanntmachungen der Gemeinde Bubesheim
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachungen der Gemeinde Bubesheim

Reinhaltung der öffentlichen Straßen und Rückschnitt von Anpflanzungen

Die Gemeinde Bubesheim weist auf die bestehende Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Bubesheim hin. Diese ist ebenso auf der Homepage der Gemeinde Bubesheim veröffentlicht oder kann im Rathaus eingesehen werden. Nach dieser Verordnung haben die Eigentümer oder die dinglich Nutzungsberechtigten (Mieter, Pächter) von Grundstücken die Geh- und Radwege und die innerhalb der Reinigungsfläche befindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen) vor ihren Grundstücken von Unrat, Staub und Schmutz freizuhalten.

Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall regelmäßig einmal in der Woche sowie insbesondere bei Bedarf (beispielsweise, wenn das Laub durch feuchte Witterung als verkehrsgefährdend einzustufen ist) durchzuführen. Im Interesse eines sauberen Gemeindebildes wird gebeten, der regelmäßigen Kehr- und Reinigungspflicht nachzukommen.

Ferner werden die Grundstückseigentümer gebeten, regelmäßig ihre Anpflanzungen zu überprüfen und, wenn notwendig, die überhängenden Äste und Sträucher an den Straßen und Geh- bzw. Radwegen (besonders im Kreuzungsbereich – Sichtdreieck von jeweils 5 m) zurückzuschneiden.

Sollten Verkehrsteilnehmer durch die Anpflanzungen gefährdet sein, ist ein Rückschnitt zwingend notwendig. Sofern dieser nicht durch den Grundstücksbesitzer erfolgt, können diese Arbeiten im Zuge der Ersatzvornahme auch durch die Gemeinde Bubesheim auf Kosten des jeweiligen Grundstücksbesitzers durchgeführt werden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe, um unsere Gemeinde sauber und lebenswert zu halten.