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Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 17/2025
Bekanntmachungen der Gemeinde Bubesheim
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Bubesheim Haushaltssatzung für den Haushalt 2025-2026

Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 der Gemeinde Bubesheim

Mit Schreiben vom 08.08.2025 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Günzburg die Haushaltssatzung der Gemeinde Bubesheim für die Haushaltsjahre 2025-2026 mit ihren Anlagen zur Kenntnis genommen.

Die Haushaltssatzung wird hiermit wie folgt amtlich bekanntgemacht (Art. 65 Abs. 3 GO)

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025/2026 der Gemeinde Bubesheim

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Bubesheim folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für die Haushaltsjahr 2025 und 2026 wird wie folgt festgesetzt.

2025

2026

A) Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.398.950 EUR

4.209.450 EUR

B) Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.121.000 EUR

1.436.000 EUR

ab.

§ 2

Für das Jahr 2025 ist keine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.

Für das Jahr 2026 ist keine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für 2025 und 2026 nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

320 v.H.

b) für die Grundstücke (B)

320 v.H.

2. Gewerbesteuer

320 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für das Jahr 2025 auf 400.000 EUR und für das Jahr 2026 auf 400.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 bzw. zum 01.01.2026 in Kraft.

Bubesheim, den
Gerhard Sobczyk
1. Bürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung öffentlich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Kötz, OT Großkötz, Obere Dorfstraße 3 A, 89359 Kötz, 1.OG, Zimmer Nr. 1.02, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt und auf www.vg-koetz.de veröffentlicht ist.