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Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 17/2026
Bekanntmachungen der Gemeinde Bubesheim
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Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit eines Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Zweckverband “Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg“ (An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg) hat am 16.12.2025 beschlossen, folgenden Bebauungsplan i.S. § 30 BauGB aufzustellen:

(Teil-) Bebauungsplan Nr. 8 "Landebahn West"

In der Sitzung am 28.07.2026 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg" den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 20.07.2026 gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Planzeichnung dargestellt.

Anlass, Ziel und Zweck der Planung

Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt im westlichen Bereich des ehemaligen Fliegerhorstes Leipheim, dessen militärische Nutzung zum Jahresende 2008 beendet wurde.

Innerhalb des Geltungsbereichs ist eine Erweiterung der bestehenden Gewerbeflächen des ehemaligen Fliegerhorstes nach Westen zur Ansiedlung eines großflächigen Rechenzentrums geplant. Hierzu ist eine Überplanung der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Grün- und Freiflächen, Waldflächen sowie Gewerbeflächen im Änderungsumgriff vorgesehen.

Für das Plangebiet besteht derzeit mit Ausnahme der Gewerbefläche im Osten des Grundstücks kein Planungsrecht. Zur planungsrechtlichen Sicherung des Rechenzentrums ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Rechenzentrum notwendig.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flurstück Nr. 1787 sowie Teilflächen der Grundstücke Flurstück Nr. 1639/17 (Bubesheimer Straße) 1764/21, 1764/69, 1786, 1842/7, 1842/20, 2296, 2297, 2298 sowie 2305/1 (Bundesautobahn 8) und weist insgesamt eine Fläche von ca. 15,14 ha auf.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Leipheim ist der Geltungsbereich größtenteils als Grün- und Freiflächen ausgewiesen. Da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Leipheim entsprechend anzupassen. Der Flächennutzungsplan wird bereits im Parallelverfahren durch die Stadt Leipheim geändert.

Die Bearbeitung des Bebauungsplanes erfolgt entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung u. der Planzeichenverordnung und wird als qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB mit Umweltbericht und naturschutzrechtlicher Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung im Regelverfahren aufgestellt.

Zur Planung liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:

Art der vorhandenen Information

Verfasser

Themen

Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan

Büro für Stadtplanung, Zint & Häußler GmbH, Stand 20.07.2026

Grünordernische Maßnahmenkonzeption, Bestandsaufnahme und Beschreibung der Schutzgüter sowie Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltschutzgüter, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan

Bekon Lärmschutz & Akkustik GmbHStand vom 24.07.2026

Schalltechnische Untersuchung zur Berechnung und Bewertung der vom Plangebiet ausgehenden Emissionen auf umliegende Immissionsorte

Fachbeitrag Artenschutz Zwischenbericht

Büro für Landschaftsplanung und Artenschutz, Dr. Andreas Schuler Stand vom 16.07.2026

Aufnahme und Beschreibung der vorkommenden, planungsrelevanten Tierarten, Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Fauna

Äußerungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Scheiben vom 15.05.2026

Stellungnahme zu den Schutzgütern Arten und Biotope, Fläche, Boden, Landschaftsbild und Mensch bezgl. Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen sowie Waldflächen

 

Landratsamt Günzburg, Schreiben vom 15.05.2026

Stellungnahme zu den Schutzgütern, Arten und Biotope, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild und Mensch

 

Naturschutz und Landschaftspflege

Stellungnahme zur Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen, Waldflächen, zur Eingriffsregelung und zum naturschutzrechtlichen Ausgleich sowie zum Artenschutz

 

Immissionsschutz

Stellungnahme zur Untersuchung zulässiger Lärmemissionen durch eine schalltechnische Untersuchung

 

Wasserrecht und Bodenschutz

Stellungnahme zu Altlasten und zur Niederschlagswasser-beseitigung

 

Brandschutz, Löschwasserversorgung

Stellungnahme zur Löschwasserversorgung und zum abwehrenden Brandschutz

 

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 15.05.2026

Stellungnahme zu den Schutzgütern, Boden, Wasser und Mensch

 

 

Stellungnahme zur Gefahr durch Starkregenereignisse, zum Thema Atlasten, Niederschlagswasser und zum vorsorgenden Brandschutz

 

Autobahn GmbH des Bundes,Schreiben vom 12.05.2026

Stellungnahme zum Schutzgut Mensch bzgl. Gefährdung und Sicherheit des Verkehrs

 

Staatliches Bauamt Krumbach, Schreiben vom 12.05.2026

Stellungnahme zum Schutzgut Mensch bzgl. Lärm-, Staub-, und Abgasemissionen der Kreisstraße

 

Regionalverband Donau-Iller, Schreiben vom 11.05.2026

Stellungnahme zum Schutzgut Arten und Biotope, Landschaftsbild, Boden, Fläche bezgl. Raumordnung und Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen

 

Stadt Leipheim, Schreiben vom 04.05.2026

Stellungnahme zu den Schutzgütern, Arten und Biotope, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild und Mensch bezgl. Wasserversorgung, Niederschlagswasser, Immissionsschutz, Abwärme

 

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Scheiben vom 24.04.2026

Stellungnahme zu bodendenkmalpflegerischen Belangen sowie zu den Bodendenkmälern Siedlung der römischen Kaiserzeit sowie Straße der römischen Kaiserzeit

Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 20.07.2026 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.08.2026 - 28.09.2026 für den Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg im Landratsamt Günzburg, An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.19, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen sind im Internet auf der Homepage www.arealpro.de unter Aktuelles - Bekanntmachungen im Rahmen laufender Bauleitplanverfahren abrufbar.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (info@arealpro.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Die Unterlagen liegen zudem im Rathaus der Stadt Leipheim, Marktstr. 5, 89340 Leipheim, Zimmer Nr. 5, im Rathaus der Großen Kreisstadt Günzburg, Schloßplatz 1, 89312 Günzburg, an der Anschlagtafel des Stadtbauamtes (Ebene 5, neben dem Eingang zu Zimmern Nr. 502/503), sowie bei der Verwaltungsgemeinschaft Kötz/ im Rathaus Kötz, Obere Dorfstr. 3 A, 89359 Kötz, Zimmer Nr. 2.02 (Bauamt), während der jeweiligen allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen während der Auslegefrist bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Günzburg, den 05.08.2026
Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg
Landrat Dr. Hans Reichhart, Zweckverbandsvorsitzender