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Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 18/2023
Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Kötz
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Beantragung Briefwahlunterlagen

Bei der Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 können Briefwahlunterlagen nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungsbriefe folgendermaßen beantragt werden:

  • Abgabe des ausgefüllten Wahlbenachrichtigungsbriefes (Rückseite) bei der Gemeinde

  • Online über die Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Kötz

  • Über den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief (Vorderseite) mithilfe einer Scan-App von einem Smartphone aus.

Hinweis: die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen, besteht von Montag, 04.09.2023 bis Montag, 02.10.2023, 18:00 Uhr.