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Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 2/2023
Bekanntmachungen der Gemeinde Kötz
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Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer

Die Gemeinde Kötz weist auf die bestehende Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherungspflicht im Winter hin.

Die Grundstücksanlieger haben zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz, innerhalb der geschlossenen Ortslage, die von ihnen zu sichernden Gehbahnen in ausreichender Breite von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt, Streusalz) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Die Streu- und Räumpflicht beginnt an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.

Um den Räum- und Streudienst reibungslos durchzuführen zu können, werden die Bürger gebeten, ihre Fahrzeuge nach Möglichkeit nicht auf der Straße zu parken, sondern diese in den Grundstückseinfahrten bzw. Stellplätzen abzustellen.

Der geräumte Schnee ist so neben der Gehbahn zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Er darf nicht auf die Fahrbahn gebracht werden. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.