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Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 2/2023
Bekanntmachungen der Gemeinde Kötz
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Parksituation Kirchstraße

In und um die Kirchstraße in Großkötz kommt es wieder vermehrt zu Verkehrs- und Parkproblemen. Insbesondere werden immer häufiger Einfahrten, Kreuzungsbereiche sowie die erforderliche Rettungsgasse zugeparkt und behindert.

Wir weisen deshalb erneut darauf hin, dass gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO das Halten (und damit auch Parken) an engen Straßenstellen verboten ist. Eng ist die Stelle dann, wenn ein Fahrzeug mit "normaler" Breite unter Einhaltung eines angemessenen Sicherheitsabstandes wegen des haltenden bzw. geparkten Fahrzeugs nicht mehr ungehindert durchfahren kann. Das Parken in Kurven ist ebenfalls wie das Parken vor Einfahrten durch § 12 StVO verboten. Vor Abzweigungen ist ein Abstand von 5m einzuhalten.

Wir bitten um Beachtung!

Ordnungsamt