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Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 2/2024
Bekanntmachungen der Gemeinde Bubesheim
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Nachträgliche Geschossflächenveränderungen

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass alle an den Gebäuden vorgenommenen Geschossflächenveränderungen, unabhängig davon, ob sie baugenehmigungspflichtig sind oder nicht, der Gemeinde mitzuteilen sind. Dies ist erforderlich, um prüfen zu können, ob es sich hierbei um beitragspflichtige Veränderungen handelt, für die Kanal- und Wasserherstellungsbeiträge festzusetzen sind. Solche beitragspflichtigen Veränderungen liegen beispielsweise vor, wenn Wintergärten angebaut oder bisher nicht ausgebaute Dachgeschosse ausgebaut werden.

Sofern im Bereich Ihres Gebäudes oder Ihrer Gebäude solche Veränderungen vorgenommen wurden, bitten wir um entsprechende Mitteilung an die Verwaltungsgemeinschaft Kötz, Herr Stolz, Telefon: 08221/2070-16. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach den Bestimmungen der jeweiligen Satzungen die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, solche Veränderungen zu melden.