Titel Logo
Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 2/2024
Bekanntmachungen der Gemeinde Kötz
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung über die Veröffentlichung einer Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Kötz

Übersichtslageplan 4. Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan in den Ortsteilen Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach, Gemeinde Kötz (verkleinert, o. M.)

Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeinde Kötz hat am 11. Oktober 2022, die Aufstellung der 4. Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Kötz beschlossen. Nachfolgend aufgelistete Bereiche, welche in nachstehendem Lageplan dargestellt sind, sind Bestandteil der Flächennutzungsplanänderung:

Ortsteil Großkötz

Neudarstellungen von Bauflächen

Änderungsbereich „gemischte Baufläche entlang Werkstraße/Bachwiesenweg“

Änderungen/Aktualisierungen gemäß Bestandssituation ohne Bauleitplanung/städtebauliche Satzungen

Änderungsbereich „Ortsteil Großkötz – Wohnbaufläche Ost nördlich der Frühlingsstraße“

Änderungsbereich „Wohnbaufläche östlich Lerchenweg“

Änderungen/Aktualisierungen gemäß bestehender Bauleitplanungen/städtebaulicher Satzungen und nachrichtliche Übernahme anderweitiger Planungen

Änderungsbereich „Biogasanlage Großkötz“

Änderungsbereich „Bauhof Kötz“

Änderungsbereich „Gewerbegebiet im Bereich Kobersiedlung“

Änderungsbereich „Wohnbaufläche Kobersiedlung“

Änderungsbereiche „Wohnbaufläche West „Am Weiherl“ “

Änderungsbereiche „Wohnbaufläche Ost „Am Weiherl“ “

Änderungsbereich „Renzhofer Gelände“

Ortsteil Kleinkötz

Neudarstellungen von Bauflächen

Änderungsbereich „Wohnbaufläche nördlich Limbacher Straße“

Änderungsbereich „Wohnbaufläche am östlichen Ortsrand“

Änderungen/Aktualisierungen gemäß bestehender Bauleitplanungen/städtebaulicher Satzungen und nachrichtliche Übernahme anderweitiger Planungen

Änderungsbereich „Umgehungsstraße B 16“

Änderungsbereich „Verlegung GZ 5“

Änderungsbereich „Sondergebiet Reitanlage – Am Plätzling“

Änderungsbereich „Alte Schule“

Änderungsbereich „Am Hochholz“

Änderungsbereich „An der Schießmauer“

Änderungsbereich „Am östlichen Ortsrand“

Änderungsbereich „PV-Anlage“

Änderungsbereich „Herausnahme Wasserschutzgebiete“

Rücknahme von Bauflächen

Änderungsbereich „gewerbliche Baufläche am südlichen Ortsrand“

Änderungsbereich „Wohnbaufläche „Am Kreuz““

Ortsteil Ebersbach

Änderungen/Aktualisierungen gemäß bestehender Bauleitplanungen/städtebaulicher Satzungen und nachrichtliche Übernahme anderweitiger Planungen

Änderungsbereich „Einbeziehungssatzung Bereich Fl.-Nr. 37“

Änderungsbereich „Einbeziehungssatzung Zum Brühl“

Änderungsbereich „Umgehungsstraße B 16“

Anlass der vorliegenden 4. Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan ist die Anpassung der vorbereitenden Bauleitplanung an aktuelle Planungsziele und an bestehende Verhältnisse der Gemeinde Kötz in den Ortsteilen Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Aktuelle Entwicklungsabsichten der Gemeinde, u.a. aufgrund der Nachfrage nach Wohnbauflächen haben die Notwendigkeit ergeben, den rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kötz aus dem Jahre 2004 zu ändern und zugleich eine aktualisierte Darstellung an bestehendes Baurecht im Gemeindegebiet vorzunehmen. Die Änderungsbereiche sind in der Planzeichnung vor dem Hintergrund des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kötz dargestellt. Um für die Gemeinde eine umfassende aktuelle Darstellung des Flächennutzungsplans mit den bereits durchgeführten Flächennutzungsplanänderungen zu erhalten, sind diese nachrichtlich in vorliegender Flächennutzungsplanänderung aufgenommen.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 5. Dezember 2023 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 5. Dezember 2023 gebilligt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 5. Februar 2024 bis einschließlich 8. März 2024

im Internet unter https://www.gemeinde-koetz.de/rathaus-service/bekanntmachungen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist im

Rathaus der Gemeinde Kötz, Zimmer 2.02, Anschrift: Obere Dorfstraße 3 A, 89359 Kötz, Telefon: 08221 2070-0 während folgender Zeiten (Werktage, Stunden) öffentlich aus.

Montag:

08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:

08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch:

08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:

14:00 bis 17:00 Uhr

Freitag:

08:00 bis 12:00 Uhr

Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unter-lagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Gemeindeverwaltung (info@vg-koetz.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Stellungnahme zum Entwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Kötz

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Kötz, 26.01.2024

Ort, Datum

Erste Bürgermeisterin