Übersichtslageplan 4. Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan in den Ortsteilen Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach, Gemeinde Kötz (verkleinert, o. M.)
Die Gemeinde Kötz hat am 11. Oktober 2022, die Aufstellung der 4. Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Kötz beschlossen. Nachfolgend aufgelistete Bereiche, welche in nachstehendem Lageplan dargestellt sind, sind Bestandteil der Flächennutzungsplanänderung:
Ortsteil Großkötz
| Neudarstellungen von Bauflächen | |
| • | Änderungsbereich „gemischte Baufläche entlang Werkstraße/Bachwiesenweg“ |
| Änderungen/Aktualisierungen gemäß Bestandssituation ohne Bauleitplanung/städtebauliche Satzungen | |
| • | Änderungsbereich „Ortsteil Großkötz – Wohnbaufläche Ost nördlich der Frühlingsstraße“ |
| • | Änderungsbereich „Wohnbaufläche östlich Lerchenweg“ |
| Änderungen/Aktualisierungen gemäß bestehender Bauleitplanungen/städtebaulicher Satzungen und nachrichtliche Übernahme anderweitiger Planungen | |
| Ortsteil Kleinkötz | |
| • | Änderungsbereich „Wohnbaufläche am östlichen Ortsrand“ |
| Änderungen/Aktualisierungen gemäß bestehender Bauleitplanungen/städtebaulicher Satzungen und nachrichtliche Übernahme anderweitiger Planungen | |
| Rücknahme von Bauflächen | |
| • | Änderungsbereich „gewerbliche Baufläche am südlichen Ortsrand“ |
| • | Änderungsbereich „Wohnbaufläche „Am Kreuz““ |
| Ortsteil Ebersbach | |
Anlass der vorliegenden 4. Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan ist die Anpassung der vorbereitenden Bauleitplanung an aktuelle Planungsziele und an bestehende Verhältnisse der Gemeinde Kötz in den Ortsteilen Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Aktuelle Entwicklungsabsichten der Gemeinde, u.a. aufgrund der Nachfrage nach Wohnbauflächen haben die Notwendigkeit ergeben, den rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kötz aus dem Jahre 2004 zu ändern und zugleich eine aktualisierte Darstellung an bestehendes Baurecht im Gemeindegebiet vorzunehmen. Die Änderungsbereiche sind in der Planzeichnung vor dem Hintergrund des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kötz dargestellt. Um für die Gemeinde eine umfassende aktuelle Darstellung des Flächennutzungsplans mit den bereits durchgeführten Flächennutzungsplanänderungen zu erhalten, sind diese nachrichtlich in vorliegender Flächennutzungsplanänderung aufgenommen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 5. Dezember 2023 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 5. Dezember 2023 gebilligt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 5. Februar 2024 bis einschließlich 8. März 2024
im Internet unter https://www.gemeinde-koetz.de/rathaus-service/bekanntmachungen veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist im
Rathaus der Gemeinde Kötz, Zimmer 2.02, Anschrift: Obere Dorfstraße 3 A, 89359 Kötz, Telefon: 08221 2070-0 während folgender Zeiten (Werktage, Stunden) öffentlich aus.
| Montag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 14:00 bis 17:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unter-lagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Gemeindeverwaltung (info@vg-koetz.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Stellungnahme zum Entwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Kötz
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
| Arten der vorhandenen Informationen | Verfasser | Themen |
| Umweltbericht | Kling Consult GmbH, Krumbach, 5. Dezember 2023 | Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden; Fläche; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter |
| Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 14.12.2022 | Waldabstand; landwirtschaftliche Betriebe und landwirtschaftlich genutzte Flächen im Nahbereich zu Änderungsbereichen |
| Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 5.12.2022 | Bau- und Bodendenkmäler |
| BUND, Kreisgruppe Günzburg, Schreiben vom 18.11. und 25.11.2022 | Flächensparen; Innen- vor Außenentwicklung; Natur und Landschaft Änderungsbereich „Wohnbaufläche Ost Am Weiherl“ |
| Landratsamt Günzburg, Schreiben vom 25.09.2023 | Innen- vor Außenentwicklung; Naturschutz und Landschaftspflege, Immissionsschutz |
| Regionalverband Donau-Iller, Schreiben vom 25.11.2022 | Wohnbauflächenbedarf; Gesamtfortschreibung Regionalplan; Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft |
| Regierung von Schwaben, Schreiben vom 11.11.2022 | Ziele und Grundsätze der Raumordnung; Flächensparoffensive |
| Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 31.1.2023 | Betroffenheit im Hochwasserfall |
| Äußerungen der Öffentlichkeit | 1 Bürger | Natur und Landschaft Änderungsbereich „Wohnbaufläche Ost Am Weiherl“ |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Kötz, 26.01.2024
Ort, Datum