Bei der Kommunalwahl am 08.03.2026 können Briefwahlunterlagen nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungsbriefe folgendermaßen beantragt werden:
| • | Persönliche Abgabe des ausgefüllten Wahlbenachrichtigungsbriefes (Rückseite) mit Abholung der Unterlagen bei der Gemeinde ist bis Freitag, 06. März 2026, 15:00 Uhr möglich. |
| • | Online über die Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Kötz ist bis Sonntag, 01. März 2026 möglich. |
| - www.vg-koetz.de |
| - Bürgerserviceportal |
| - Briefwahlantrag |
| • | Über den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief (Vorderseite) mithilfe einer Scan-App von einem Smartphone aus, ist dies bis Sonntag, 01. März 2026 möglich. |