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Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 2/2026
Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Kötz
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Beantragung Briefwahlunterlagen

Bei der Kommunalwahl am 08.03.2026 können Briefwahlunterlagen nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungsbriefe folgendermaßen beantragt werden:

Persönliche Abgabe des ausgefüllten Wahlbenachrichtigungsbriefes (Rückseite) mit Abholung der Unterlagen bei der Gemeinde ist bis Freitag, 06. März 2026, 15:00 Uhr möglich.

Online über die Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Kötz ist bis Sonntag, 01. März 2026 möglich.

- www.vg-koetz.de

- Bürgerserviceportal

- Briefwahlantrag

Über den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief (Vorderseite) mithilfe einer Scan-App von einem Smartphone aus, ist dies bis Sonntag, 01. März 2026 möglich.