Eine neue bayernweite Hinweiskarte "Oberflächenabfluss und Sturzflut" informiert Bürgerinnen und Bürger über potenzielle Gefahren im Zusammenhang mit Sturzflutereignissen. Sie ermöglicht den Betroffenen, sich auf bevorstehende Risiken durch Starkregenereignisse vorzubereiten und Gefahren bereits auf der Planungsebene zu berücksichtigen.
Durch den Starkregen gelangt in kürzester Zeit eine enorme Menge Wasser auf die Erdoberfläche. Bei Extremereignissen, mit teilweise über 100 l Niederschlag pro Quadratmeter in einer Stunde, ist der Boden meist nicht mehr in der Lage, das Wasser schnell genug aufzunehmen. Eine dichte Bebauung mit versiegelten Flächen verschärft diese Problematik zusätzlich. In der Folge fließt das Wasser sehr schnell auf der Geländeoberfläche ab, sammelt sich in tiefer gelegenen Bereichen und wird zu einer Sturzflut, die schon vor dem Erreichen des Gewässers beträchtlichen Schaden anrichten kann. So werden selbst Straßenzüge und landwirtschaftliche Flächen mit geringfügigen topografischen Höhenunterschieden zu potenziell überfluteten Fließwegen. Auch unscheinbare Geländesenken, Unterführungen und Durchlässe werden zu möglichen Gefahrenbereichen. Für Sturzflutereignisse gibt es deshalb kaum räumliche Einschränkungen. Hinzu kommt, dass durch das plötzliche, lokal begrenzte Auftreten der Starkregenereignisse die Vorwarnzeichen nur sehr kurz sind.
Hinweiskarte Oberflächenabfluss und Sturzflut
Das Bayerische Landesamt für Umwelt entwickelte diese Hinweiskarte. Seit dem 01.02.2024 ist sie im UmweltAtlas Bayern verfügbar und kann unter https://s.bayern.de/hios aufgerufen werden. Die Karte liefert Bürgern in ganz Bayern auf einen Blick individuelle Informationen zu möglichen Sturzflutgefahren.
Ihr Ziel ist es, das Bewusstsein für Sturzflutgefahren in der Öffentlichkeit zu schärfen und zur Eigenprävention anzuregen.
Vorbereitung auf Sturzfluten: Maßnahmen für Privatersonen
Überflutungen infolge von Starkregen werden von den allgemeinen Sorgfaltspflichten des § 5 Abs. 2 WHG erfasst. Danach ist jede Person im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Zu diesem Zweck sind im Folgenden einige örtliche Maßnahmen für Privatersonen aufgeführt.
Maßnahmen für Privatpersonen: