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Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 21/2024
Bekanntmachungen der Gemeinde Kötz
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Grundsteuer Reform

Auf Grund der Grundsteuer Reform zum 01.01.2025 werden in den nächsten Wochen neue Grundsteuerbescheide verschickt.

Der Hebesatz (i.H.v. 310) der Gemeinde Kötz wurde nicht verändert, die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Kötz wurde am 20.09.2024 im Amtsblatt Nr. 19 veröffentlicht.

Wir bitten Sie, den Grundsteuermessbetrag auf dem Grundsteuerbescheid der Verwaltungsgemeinschaft Kötz mit dem Grundsteueräquivalenzbescheid des Finanzamts Günzburg, den Sie bereits erhalten haben, zu überprüfen. Sollten Sie eine Abweichung feststellen, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Günzburg 08221/902-0.

Berechnungsbeispiel für die Grundsteuer B

Flächen wurden vom Eigentümer eingereicht

Wohnfläche: 160 m²

Grundstücksfläche: 600 m²