Titel Logo
Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 22/2025
Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Kötz
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung über die 2. Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung Wind-energie des Regionalplans Donau-Iller

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Donau-Iller hat in öffentlicher Sitzung am 21. Oktober 2025 die Abwägung der Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des Fachkapitels „Windkraft“ des Regionalplans Donau-Iller vorgenommen und zudem die Durchführung eines zweiten Beteiligungs-verfahrens beschlossen.

Der Ländergrenzen überschreitende Regionalverband umfasst im baden-württembergischen Regionsteil den Alb-Donau-Kreis, den Landkreis Biberach und die Stadt Ulm, sowie im bayerischen Teil der Region die Landkreise Günzburg, Neu-Ulm und Unterallgäu sowie die Stadt Memmingen.

Gemäß Art. 18 und 20 des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller (Staatsver-trag) i. V. m. Art. 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) ist die Öffentlichkeit zu beteiligen.

Der Planentwurf des Regionalplankapitels (Plansätze und Begründung) mit Umweltbericht sowie weitere zweckdien-liche Unterlagen können

vom 10. November 2025 bis 09. Dezember 2025 zur kostenlosen Einsicht im Internet unter https://www.rvdi.de/regionalplanung/beteiligungsverfahren eingesehen und abgerufen werden.

Die Unterlagen liegen zudem während der jeweiligen Sprechzeiten öffentlich bei folgenden Stellen aus:

Regionalverband Donau-Iller

Schwambergerstraße 35, 89073 Ulm, 2. Stock,

Regierungspräsidium Tübingen

Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen; 2. Stock, Zimmer S 214 (Südflügel),

Regierung von Schwaben

Halderstraße 21, 86150 Augsburg; 2. Stock, Zimmer HS 230,

Stadt Ulm

Münchner Str. 2, 89073 Ulm; Bürgerservice Bauen, Zimmer 0.001,

Stadt Memmingen

Schlossergasse 1, 87700 Memmingen; Amtsgebäude Welfenhaus, Eingangsbereich,

Landratsamt Alb-Donau-Kreis

Schillerstraße 30, 89077 Ulm; 3. Stock, Zimmer 3D13,

Landratsamt Biberach

Rollinstraße 9, 88400 Biberach; Erdgeschoss, Raum 0.37,

Landratsamt Neu-Ulm

Bahnhofstraße 41, 89231 Neu-Ulm; 3. Stock, Zimmer 309,

Landratsamt Günzburg

An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg; 2. Stock, Zimmer 2.19,

Landratsamt Unterallgäu

Bad Wörishofer Straße 33, 87719 Mindelheim; 2. Stock, Zimmer 223.

Zum Planentwurf, dessen Begründung und dem Umweltbericht (sowie zweckdienlichen Unterlagen) kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Donau-Iller bis spätestens 09. Dezember 2025 Stellung nehmen. Nach Art. 16 Abs. 6 Satz 3 BayLplG können Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Fortschreibungsentwurfes abgegeben werden.