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Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 23/2025
Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Kötz
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Fundbüro

Folgende Fundsachen wurden abgegeben und können während den Öffnungszeiten von den Eigentümern im Fundbüro im Rathaus, Zimmer-Nr. 0.01 abgeholt werden:

Kategorie

Anzahl

Brille

1

Wir weisen Sie darauf hin, dass das Eigentum an den Fundsachen, falls die Verlierer sich nicht melden, nach Ablauf von 6 Monaten nach Anzeige des Fundes beim Fundbüro bzw. der Polizei auf den Finder oder bei Verzicht auf jegliche Fundrechte auf die Gemeinde des Fundortes übergeht.