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Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 24/2024
Bekanntmachungen der Gemeinde Kötz
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Hundekot

Verteilt über das Gemeindegebiet wurden diverse Hundetoiletten aufgestellt.

Leider gibt es nach wie vor Hundehalter, die der Pflicht, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen, nicht nachkommen.

Hundekot stellt ein Infektionsrisiko dar! Zahlreiche winizige Eier von Parasiten können beispielsweise durch Schuhsohlen weit bis in die Wohnungen hinein verbreitet werden.

Deswegen die dringende Bitte an alle Hundehalter:

Beseitigen Sie den Kot Ihres Tieres!

Alle Bürgerinnen und Bürger werden es Ihnen danken.

Alle Hundebesitzer sind verpflichtet, den Kot ihrer Hunde auf öffentlichen Straßen und Wegen, Gehwegen, in Grünanlagen etc. umgehend zu beseitigen.

Gleiches gilt natürlich auch für Hinterlassenschaften auf fremden privaten Grundstücken. Die gefüllten Kotbeutel sind über den Hausmüll, bzw. die Hundetoiletten zu entsorgen.

Zuwiderhandlungen werden gemäß der geltenden Verordnung über die Reinhaltung öffentlicher Straßen mit einer Geldbuße belegt.