Im Hinblick auf die am 08. März 2026 stattfindende Kommunalwahl möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die amtlichen Bekanntmachungen durch öffentlichen Anschlag am Rathaus der Gemeinde Kötz, Obere Dorfstr. 3 A, 89359 Kötz erfolgen.
Dadurch ist eine fristgerechte Unterrichtung der Wahlberechtigten gewährleistet.
Durch den nur 14-tägigen Erscheinungsmodus unserer Bürgerinfo, sowie wegen des Umfangs der Bekanntmachungen, können die erforderlich Fristen durch Veröffentlichung in der Bürgerinfo nicht immer eingehalten werden.
Zur weiteren Information der Wahlberechtigten, werden wir die amtlichen Bekanntmachungen, soweit möglich, auf unserer Homepage, MeinOrt-App sowie nachträglich in unserer Bürgerinfo veröffentlichen.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme!
Die Einreichung von Wahlvorschlägen ist erst nach Aufforderung (durch Bekanntmachung) der Gemeindewahlleiterin möglich.
Die Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen sowie die Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten erfolgt am 09.12.2025 durch öffentlichen Anschlag am Rathaus der Gemeinde Kötz, Obere Dorfstr. 3 A, 89359 Kötz.
(§ 34 Abs. 1, § 98 und Anlage 10 zu § 34 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung i. V. m. Nr. 91 Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung)
Mit der Bitte um Kenntnisnahme!