Im Hinblick auf die am 08. März 2026 stattfindende Kommunalwahl möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die amtlichen Bekanntmachungen durch öffentlichen Anschlag am Rathaus der Gemeinde Kötz, Obere Dorfstr. 3 A, 89359 Kötz erfolgen.
Dadurch ist eine fristgerechte Unterrichtung der Wahlberechtigten gewährleistet.
Durch den nur 14-tägigen Erscheinungsmodus unserer Bürgerinfo, sowie wegen des Umfangs der Bekanntmachungen, können die erforderlich Fristen durch Veröffentlichung in der Bürgerinfo nicht immer eingehalten werden.
Zur weiteren Information der Wahlberechtigten, werden wir die amtlichen Bekanntmachungen, soweit möglich, auf unserer Homepage, MeinOrt-App sowie nachträglich in unserer Bürgerinfo veröffentlichen.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme!