Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kötz vom 27.06.2016 wird geändert:
§ 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Der Beitrag beträgt
| a) pro m² Grundstücksfläche | 1,83 € |
| b) pro m² Geschossfläche | 10,56 € |
§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,60 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.
§ 10 a Abs. 6 erhält folgende Fassung:
Die Niederschlagsgebühr beträgt 0,35 € pro m² pro Jahr.
§ 9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Die Grundgebühr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
| bis 4 m³/h | 60 €/Jahr |
| bis 10 m³/h | 150 €/Jahr |
Die Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.
Kötz, den 25.11.2025
Gemeinde Kötz
Sabine Ertle
Erste Bürgermeisterin