Trotz guter Annahme der über das Gemeindegebiet verteilten Hundetoiletten gibt es leider nach wie vor Hundehalter, die der Pflicht, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen, nicht nachkommen.
Hundekot stellt ein Infektionsrisiko dar! Zahlreiche winzige Eier von Parasiten können beispielsweise durch Schuhsohlen weit bis in Wohnungen hinein verbreitet werden.
Insbesondere in der Waldsiedlung des Ortsteils Kleinkötz wurde im Bereich der Bußhaltestelle an der B16 (Fahrtrichtung Ichenhausen) sowie im Bereich Ringweg/Siedlerstraße/Radweg in letzter Zeit vermehrt Hundekot auf öffentlichen Straßen und Wegen liegen gelassen.
Wir appellieren deshalb an alle Hundebesitzer, die Hinterlassenschaften Ihres Tieres ordnungsgemäß zu entsorgen!
Alle Hundebesitzer sind verpflichtet, den Kot ihrer Hunde auf öffentlichen Straßen und Wegen, Gehwegen, in Grünanlagen, Spielplätzen, etc. umgehend zu beseitigen.
Gleiches gilt natürlich auch für Hinterlassenschaften auf fremden privaten Grundstücken. Die gefüllten Kotbeutel sind über den Hausmüll, bzw. die öffentlichen Hundetoiletten zu entsorgen.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können gemäß § 13 Nr. 3 der geltenden Verordnung über die Reinigung und Reinhaltung der öffentlichen Straßen mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € belegt werden.