Aus gegebenem Anlass wird erneut auf die Räumpflicht der Anlieger nach der Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde Kötz hingewiesen. Die Sicherungsfläche umfasst dabei Gehwege und, falls solche nicht vorhanden sind, auch Teile der Fahrbahn. Das Räumgut ist dabei so neben (und nicht auf) der Fahrbahn zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Der Winterdienst kann nur dann gewährleistet werden, wenn die Räum- und Streufahrzeuge auch enge Straßen passieren können. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass bei Schneefall oder Eisglätte keine Fahrzeuge auf der Fahrbahn abgestellt werden.
Vielen Dank!