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Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 25/2023
Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Kötz
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Änderungen im Passwesen zum 01.01.2024

1) Ab 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt:

Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.

Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie auf folgenden Links des BMI:

• Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten? https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html#doc16125526bodyText4

• Warum gibt es ab 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr?

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-liste.html;jsessionid=0948E8BACA82448237F635DE7F3AB9D0.2_cid378#f16125490

2) Die Bundesdruckerei erhöht die Gebühr für den Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben von € 60,-- auf € 70,-- sowie für den Express-Reisepass von € 92,-- auf € 102,--.