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Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 3/2026
Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Kötz
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Biometrische Lichtbildaufnahme für Pass und Ausweis

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweisrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 sind seit dem 1. Mai 2025digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente zu verwenden, um zu verhindern, dass manipulierte Lichtbilder in den Antragsprozess eingebracht werden können. Es dürfen keine Bilder in Papierform mehr angenommen werden.

Das Lichtbild kann entweder weiterhin beim Fotografen erstellt werden, welcher das angefertigte Lichtbild in eine gesicherte Cloud hochladen muss. Sie erhalten dann den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild in der Cloud finden und herunterladen kann, oder alternativ ist es möglich die Lichtbilder vor Ort in der Behörde elektronisch aufnehmen und medienbruchfrei in den Antragsprozess übernehmen zu lassen. Dafür fällt eine Gebühr von 6 € pro Dokument an. Leider ist es nicht mehr möglich Lichtbilder in Druckversion anzunehmen.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen im Einwohnermeldeamt wenden:

Frau Schwegler, 2070-11

Frau Wolfinger, 2070-12