Bei der Kommunalwahl am 08.03.2026 können Briefwahlunterlagen nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungsbriefe folgendermaßen beantragt werden:
| • | Online über die Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Kötz ist bis Sonntag, 01. März 2026 möglich. |
| -> | www.vg-koetz.de |
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| -> | Bürgerserviceportal |
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| -> | Briefwahlantrag |
| • | Über den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief (Vorderseite) mithilfe einer Scan-App von einem Smartphone aus, ist dies bis Sonntag, 01. März 2026 möglich. |
| • | Persönliche Abgabe des ausgefüllten Wahlbenachrichtigungsbriefes (Rückseite) bei der Gemeinde ist bis Freitag, 06. März 2026, 15:00 Uhr möglich. |
| Bei nachgewiesener plötzlicher schwerer Erkrankung der wahlberechtigten Person kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag, 08.03.2026 bis 15:00 Uhr, beantragt werden. Der Nachweis ist durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zu erbringen. |
Bei Antragstellung für Dritte (max. 4 Personen) ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Versand und persönliche Ausgabe der Briefwahlunterlagen darf erst ab dem 16.02.2026 erfolgen.