Trotz guter Annahme der über das Gemeindegebiet verteilten Hundetoiletten gibt es leider nach wie vor Hundehalter, die der Pflicht, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen, nicht nachkommen.
Hundekot stellt ein Infektionsrisiko dar! Zahlreiche winzige Eier von Parasiten können beispielsweise durch Schuhsohlen weit bis in Wohnungen hinein verbreitet werden.
Deswegen die dringende Bitte an alle Hundehalter:
Beseitigen Sie den Kot Ihres Tieres!
Alle Bürgerinnen und Bürger werden es Ihnen danken.
Alle Hundebesitzer sind verpflichtet, den Kot ihrer Hunde auf öffentlichen Straßen und Wegen, Gehwegen, in Grünanlagen, Spielplätzen, etc. umgehend zu beseitigen.
Gleiches gilt natürlich auch für Hinterlassenschaften auf fremden privaten Grundstücken. Die gefüllten Kotbeutel sind über den Hausmüll, bzw. die Hundetoiletten zu entsorgen.
Zuwiderhandlungen werden gemäß der geltenden Verordnung über die Reinhaltung öffentlicher Straßen mit einer Geldbuße belegt.
Darüber hinaus stellen Verunreinigungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Hundekot ebenfalls Ordnungswidrigkeiten gemäß Art. 57 Abs. 2 Nr. 2 BayNatSchG dar.