Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugegangen sind, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 22. Februar 2025, 12 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenden Sie sich in diesem Fall umgehend an Ihr Wahlamt.
-Wahlamt-