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Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 6/2023
Bekanntmachungen der Gemeinde Kötz
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Verunreinigung durch Pferdeäpfel

Da es vermehrt zu Beschwerden über Verunreinigungen durch Pferdeäpfel auf Fuß- und Radwegen kommt, möchten wir auf diesem Weg eindringlich an alle Pferdehalter und Reiter appellieren:

Beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Tieres!

Laut Paragraf 32 der Straßenverkehrsordnung stellt Tierkot auf öffentlichen Wegen und Verkehrswegen ein „Verkehrshindernis“ dar, das vom Verursacher unverzüglich (dies umfasst auch eine nachträgliche Entfernung nach dem Ausritt) zu beseitigen ist. Tragen Sie Ihren Teil zu einem guten Miteinander bei und sorgen dafür, dass Verkehrsteilnehmer, Fußgänger und Radfahrer nicht gefährdet oder belästigt werden! Alle Bürgerinnen und Bürger werden es Ihnen danken.

Zuwiderhandlungen können gemäß der geltenden Verordnung über die Reinhaltung öffentlicher Straßen mit einer Geldbuße bis zu 60 Euro belegt werden.

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT KÖTZ
- Ordnungsamt -