zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Friedhofs
und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Bubesheim
(Friedhofssatzung -FS) vom 18.11.2019
Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Bubesheim folgende
1. Änderungssatzung
§ 1
§ 20 Nr. 5 wird wie folgt geändert:
Schmuck und Gegenstände aller Art, Vasen, Grablichter, Blumen etc. dürfen nur auf der Bodenplatte vor der Urnenwand abgelegt oder abgestellt werden. Unansehnliche
oder unangebrachte Gegenstände können von der Gemeinde entfernt werden. Das Anbringen von Gegenständen aller Art an der Verschlussplatte oder den Urnenquadern ist nicht gestattet.
§ 2
Die Änderungssatzung tritt 1 Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.