Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandssteuer. Maßgebend ist das Kalenderjahr.
Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jahres an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.
Die Hundsteuer 2024 ist am 15. Mai 2024 zur Zahlung fällig.
Achtung – es ergehen keine Hundesteuerbescheide!
Bei Vorlage eines SEPA-Mandates wird der Betrag zum 15. Mai 2024 abgebucht. Barzahler werden um rechtzeitige Einzahlung gebeten.