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Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 8/2024
Bekanntmachungen der Gemeinde Kötz
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung "Rauher-Berg-Gruppe"

(Landkreis Neu-Ulm)

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund der Verbandssatzung und der Art. 41 u. 42 des Gesetzes über

die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende

Haushaltssatzung:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  2.955.200

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  3.859.900

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

wird auf  —  2.342.000

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 930.000 € festgesetzt.

§ 4

1)

Betriebskostenumlage

Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.

2)

Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf € 492.533 festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 1.Januar 2024 in Kraft.

Pfaffenhofen a. d. Roth, den 08.04.2024
Zweckverband zur Wasserversorgung "Rauher-Berg-Gruppe"
Pfaffenhofen a. d. Roth
gez.
Dr. Sebastian Sparwasser
Zweckverbandsvorsitzender

I.

Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Schreiben vom 05.04.2024, AZ; 21-9411.31/P mitgeteilt, dass Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 genehmigt wurden.

II.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit allen weiteren Anlagen liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d. Roth - Außenstelle Fachbereich Kasse und Finanzen, Kirchplatz 5, 89284 Pfaffenhofen a.d. Roth öffentlich zur Einsichtnahme aus.