(Landkreis Neu-Ulm)
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund der Verbandssatzung und der Art. 41 u. 42 des Gesetzes über
die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende
Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — € 2.955.200
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — € 3.859.900
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
wird auf — € 2.342.000
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 930.000 € festgesetzt.
| 1) | Betriebskostenumlage |
| Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben. |
| 2) | Investitionsumlage |
| Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf € 492.533 festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt am 1.Januar 2024 in Kraft.
I.
Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Schreiben vom 05.04.2024, AZ; 21-9411.31/P mitgeteilt, dass Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 genehmigt wurden.
II.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit allen weiteren Anlagen liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d. Roth - Außenstelle Fachbereich Kasse und Finanzen, Kirchplatz 5, 89284 Pfaffenhofen a.d. Roth öffentlich zur Einsichtnahme aus.