Die Gemeinde Kötz, als örtlich zuständige Straßenbaubehörde widmet auf Grundlage des durch den Bau- Umwelt- und Grundstücksausschuss der Gemeinde Kötz in seiner öffentlichen Sitzung am 14.03.2024 gefassten Beschlusses folgenden beschränkt öffentlichen Weg in der Gemarkung Großkötz:
Bezeichnung:
Weg zwischen der Ortsstraße „Kolpingstraße“ und dem Grundschulgelände (Fl.Nr. 2361/0).
Fl.Nr.: 71/1
Anfangspunkt: Nordwestliche Grundstücksecke von Fl.Nr. 72/0.
Endpunkt: Einmündung in die Ortsstraße „Kolpingstraße“ bei Fl.Nr. 35/35.
Länge: 0,075 km
Straßenbaulastträger für den vorstehend aufgeführten beschränkt öffentlichen Weg ist die Gemeinde Kötz.
Die Verfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Die Unterlagen zur Widmung können im Zimmer 2.02 des Rathauses, Obere Dorfstr. 3a, 89359 Kötz während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.