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Amtsblatt der VG Kötz und der Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 8/2025
Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Kötz
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Verwaltungsgemeinschaft Kötz Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025-2026

Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung geprüft und mit Schreiben vom 28.03.2025, Nr. 20 Az. 9412.0, festgestellt, dass keine genehmigungspflichtigen Teile vorliegen (Art. 67 bzw. 71 GO i.V.m. Art. 10 VGemO)

Die Haushaltssatzung wird hiermit wie folgt amtlich bekanntgemacht (Art.65 Abs.3 GO)

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Kötz

für die Haushaltsjahre 2025/2026

Aufgrund der Art. 63 ff. GO i.V.m. Art. 8 und 10 VGemO und Art. 26 und 40 KommZG erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Kötz folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird wie folgt festgesetzt.

2025

2026

A) Verwaltungshaushalt

In den Einnahmen und

Ausgaben mit:

1.789.280 EUR

1.619.980 EUR

B) Vermögenshaushalt

In den Einnahmen und

Ausgaben mit:

383.000 EUR

108.000 EUR

§ 2

Für das Haushaltsjahr 2025 ist keine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.

Für das Haushaltsjahr 2026 ist keine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für 2025 und 2026 nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird nach Art. 73 GO für das Jahr 2025 auf 150.000 EUR und für das Jahr 2026 auf 150.000 EUR festgesetzt.

§ 5

(1) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlagensoll) wird

im Verwaltungshaushalt auf

2025

1.522.830,00 EUR

2026

1.353.530,00 EUR

festgesetzt und nach Art. 8 VGemO im Verhältnis der Einwohner zum 31. 12.2023 auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.

(2) Für den Fall der Änderung der Einwohnerzahlen zum 30.06.2024 wird die Verwaltung angewiesen, geänderte Umlagenbescheide für das Jahr 2025 zu erlassen.

(3) Die Umlagen werden pro Einwohner (Stand 31.12.2023) wie folgt festgesetzt:

2025

2026

Mitgliedsgemeinde

Kötz:

1.038.279,09 EUR

922.848,83 EUR

Mitgliedsgemeinde Bubesheim:

484.550,91 EUR

430.681,17 EUR

Einwohner:

(Stand 31.12.2023:

4.909)

Gemeinde Kötz

3.347

Gemeinde Bubesheim

1.562

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2025 bzw. zum 01.01.2026 in Kraft.

Kötz, den 07.04.2025
Verwaltungsgemeinschaft Kötz
Sabine Ertle
Gemeinschaftsvorsitzende

Durch die Änderung der GO Art. 65 Abs. 3 zum 01.04.2018

wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan, sowie die restlichen Anlagen

bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung

einer neuen Haushaltssatzung öffentlich

im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Kötz, OT Großkötz, Obere Dorfstraße 3 A, 89359 Kötz, 1.OG, Zimmer Nr. 1.02, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt und auf www.vg-koetz.de veröffentlicht ist.