Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung geprüft und mit Schreiben vom 28.03.2025, Nr. 20 Az. 9412.0, festgestellt, dass keine genehmigungspflichtigen Teile vorliegen (Art. 67 bzw. 71 GO i.V.m. Art. 10 VGemO)
Die Haushaltssatzung wird hiermit wie folgt amtlich bekanntgemacht (Art.65 Abs.3 GO)
Haushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft Kötz
für die Haushaltsjahre 2025/2026
Aufgrund der Art. 63 ff. GO i.V.m. Art. 8 und 10 VGemO und Art. 26 und 40 KommZG erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Kötz folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird wie folgt festgesetzt.
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| 2025 | 2026 |
| A) Verwaltungshaushalt | ||
| In den Einnahmen und | ||
| Ausgaben mit: | 1.789.280 EUR | 1.619.980 EUR |
| B) Vermögenshaushalt | ||
| In den Einnahmen und | ||
| Ausgaben mit: | 383.000 EUR | 108.000 EUR |
§ 2
Für das Haushaltsjahr 2025 ist keine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.
Für das Haushaltsjahr 2026 ist keine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für 2025 und 2026 nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird nach Art. 73 GO für das Jahr 2025 auf 150.000 EUR und für das Jahr 2026 auf 150.000 EUR festgesetzt.
§ 5
(1) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlagensoll) wird
im Verwaltungshaushalt auf
| 2025 | 1.522.830,00 EUR |
| 2026 | 1.353.530,00 EUR |
festgesetzt und nach Art. 8 VGemO im Verhältnis der Einwohner zum 31. 12.2023 auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.
(2) Für den Fall der Änderung der Einwohnerzahlen zum 30.06.2024 wird die Verwaltung angewiesen, geänderte Umlagenbescheide für das Jahr 2025 zu erlassen.
(3) Die Umlagen werden pro Einwohner (Stand 31.12.2023) wie folgt festgesetzt:
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| 2025 | 2026 |
| Mitgliedsgemeinde Kötz: | 1.038.279,09 EUR | 922.848,83 EUR |
| Mitgliedsgemeinde Bubesheim: | 484.550,91 EUR | 430.681,17 EUR |
| Einwohner: (Stand 31.12.2023: | 4.909) | |
| Gemeinde Kötz | 3.347 | |
| Gemeinde Bubesheim | 1.562 | |
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2025 bzw. zum 01.01.2026 in Kraft.
Durch die Änderung der GO Art. 65 Abs. 3 zum 01.04.2018
wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan, sowie die restlichen Anlagen
bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung
einer neuen Haushaltssatzung öffentlich
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Kötz, OT Großkötz, Obere Dorfstraße 3 A, 89359 Kötz, 1.OG, Zimmer Nr. 1.02, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt und auf www.vg-koetz.de veröffentlicht ist.