Mit Schreiben vom 22.04.2026 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Günzburg die Haushaltssatzung der Gemeinde Kötz für das Haushaltsjahr 2026 mit ihren Anlagen zur Kenntnis genommen.
Die Haushaltssatzung wird hiermit wie folgt amtlich bekanntgemacht (Art. 65 Abs. 3 GO)
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Kötz folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 9.691.370,00 EUR |
| und | |
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.532.000,00 EUR |
ab.
Für das Jahr 2026 sind keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für 2026 nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 310 v.H. |
| b) für die Grundstücke (B) | 225 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer | 320 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für das Jahr 2026 auf 200.000,00 EUR festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung öffentlich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Kötz, OT Großkötz, Obere Dorfstraße 3 A, 89359 Kötz, 1.OG, Zimmer Nr. 1.02, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufliegt und auf www.vg-koetz.de veröffentlicht ist.