Titel Logo
Mitteilungsblatt für die Gemeinde Maihingen
Ausgabe 11/2024
Information der Verwaltungsgemeinschaft Wallerstein
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information der Verwaltungsgemeinschaft Wallerstein

Fälligkeit des 3. Abschlagsbetrages für die Kanalgebühr 2024

Am 15. November 2024 ist der 3. Abschlagsbetrag für die Kanalgebühr 2024 fällig.

Zur Vermeidung gebührenpflichtiger Mahnungen bitten wir um fristgerechte Zahlung.

Bei Abgabepflichtigen, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Abschlagsbetrag zum Termin abgebucht bzw. zum nächsten Werktag.

Grund- und Gewerbesteuer – Zahlungstermin beachten!

Grund- und Gewerbesteuer, vierte Rate fällig

am 15.11.2024

Zur Vermeidung gebührenpflichtiger Mahnungen bitten wir um fristgerechte Zahlung.

Bei Abbuchern wird die Schuld zum Fälligkeitstermin abgebucht bzw. am nachfolgenden Werktag.

Hinweis zur Grundsteuer bei Eigentumsübergang

Die Grundsteuer wird vom Finanzamt jährlich nach den Verhältnissen zu Beginn des Jahres festgesetzt. Bei der Übergabe eines Grundstücks auf einen anderen Eigentümer ist der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat (§ 9 Grundsteuergesetz).

Diese Fortschreibung erfolgt zum 01. Januar des auf den Eigentumsübergang folgenden Jahres.

Andere vertragliche Abmachungen sind privatrechtlich und können von der Steuerverwaltung nicht berücksichtigt werden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der

Telefonnummer 09081/2760-15 (Frau Neumair).

Bankverbindung der Gemeinde Maihingen

RVB Ries eG

IBAN: DE52 7206 9329 0002 8103 95

BIC: GENODEF1NOE

SPK Dillingen- Nördlingen

IBAN: DE87 7225 1520 0000 1052 47

BIC: BYLADEM1DLG

Sparkasse Donauwörth

IBAN: DE16 7225 0160 0240 1510 68

BIC: BYLADEM1DON