Die Verwaltungsgemeinschaft Wallerstein informiert alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Maihingen auf diesem Wege, dass vorliegende bis zum Jahresende beitragspflichtige Bauanträge nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) ab dem Jahr 2021 geprüft werden Nach der Prüfung werden bei den abgeschlossenen Baumaßnahmen Herstellungsbescheide an all die Grundstückseigentümer erlassen, die bisher noch keine Bescheide erhalten haben.
Dies betrifft insbesondere Grundstückseigentümer mit bezugsfertigen Neubauten sowie Grundstückseigentümer mit beitragsrelevanten Veränderungen an bestehenden Gebäuden (z. B. Gebäudeerweiterungen oder Ausbau Dachgeschosses).
Was sind Herstellungsbeiträge nach der Beitrags-, Gebühren- und Entwässerungssatzung?
Mit den Herstellungsbeiträgen leistet der Grundstückseigentümer seinen Anteil an den Anschluss an die gemeindliche Entwässerungseinrichtung. Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare sowie für solche Grundstücke und befestigte Flächen erhoben, auf denen Abwasser anfällt, wenn
| 1. | für sie nach § 4 EWS ein Recht zum Anschluss an die Entwässerungseinrichtung besteht oder |
| 2. | sie an die Entwässerungseinrichtung tatsächlich angeschlossen sind. |
Der Herstellungsbeitrag wird nach der Grundstücks- und Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Geschossfläche ist nach den Außenmaßen des Gebäudes in allen Geschossen zu ermitteln.
Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf zum Anschluss an die Schmutzwasserableitung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen.
Die aktuellen Beitragssätze für Ihre Gemeinde betragen:
| a. pro qm Grundstücksfläche: | 3,00 € |
| b. pro qm Geschossfläche: | 12,50 € |
Für Fragen steht Ihnen Frau Wiedenmann (09081/2760-22) gerne zur Verfügung.