Am 15. November 2025 ist der 3. Abschlagsbetrag für die Kanalgebühr 2025 fällig.
Zur Vermeidung gebührenpflichtiger Mahnungen bitten wir um fristgerechte Zahlung.
Bei Abgabepflichtigen, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Abschlagsbetrag zum Termin abgebucht bzw. zum nächsten Werktag.
Grund- und Gewerbesteuer – Zahlungstermin beachten!
Zur Vermeidung gebührenpflichtiger Mahnungen bitten wir um fristgerechte Zahlung.
Bei Abbuchern wird die Schuld zum Fälligkeitstermin abgebucht bzw. am nachfolgenden Werktag.
Hinweis zur Grundsteuer bei Eigentumsübergang
Die Grundsteuer wird vom Finanzamt jährlich nach den Verhältnissen zu Beginn des Jahres festgesetzt. Bei der Übergabe eines Grundstücks auf einen anderen Eigentümer ist der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat (§ 9 Grundsteuergesetz).
Diese Fortschreibung erfolgt zum 01. Januar des auf den Eigentumsübergang folgenden Jahres.
Andere vertragliche Abmachungen sind privatrechtlich und können von der Steuerverwaltung nicht berücksichtigt werden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 09081/2760-15 (Frau Neumair).
Bankverbindung der Gemeinde Maihingen
RVB Ries eG
IBAN: DE52 7206 9329 0002 8103 95
BIC: GENODEF1NOE
SPK Nordschwaben
IBAN: DE87 7225 1520 0000 1052 47
BIC: BYLADEM1DLG
Sparkasse Nordschwaben
IBAN: DE86 7225 1520 0240 1510 68
BIC: BYLADEM1DLG