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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Maihingen
Ausgabe 12/2023
Information des 1. Bürgermeisters
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Informationen des 1. Bürgermeisters

Bürgersprechstunden im Rathaus

Mittwoch: 17.00 – 20.00 Uhr

Donnerstag: 10.30 – 12.00 Uhr

Erreichbarkeit im Rathaus:

Telefon: (09087) 310

Fax: (09087) 1247

E-Mail: info@maihingen.de

Weitere wichtige Telefonnummern:

Kindergarten Maihingen: 09087/204

Grundschule Maihingen: 09087/332

Grundschule Marktoffingen: 09087/331

Mittelschule Wallerstein: 09081/7217

Recyclinghof 0906/78030

Erdaushub-Deponie: Baur Matthias 01757509856

Störungsnummern

Bayerische Rieswasserversorgung

0800 279 0 279 (24-Stunden-Störungshotline)

09081/21020 (Zentrale)

Netze ODR GmbH

-Strom 07961/9336-1401

-Gas 07961/9336-1402

Jagdpächter Maihingen

Roland Glöckner 015150598265

Ulrich Hofmann 015161301237

Markus Zellinger 015116769597

Jagdpächter Utzwingen

Rupprecht Walch 015114625445

Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117

Notruf 112

Hebammenpraxis Dr. Broers 01606662442

Niederschläge im Oktober 2023

65 Liter

Gesamt 2023:

663 Liter

2022: 527 Liter

2021: 568 Liter

2011: 449 Liter

2020: 580 Liter

2010: 620 Liter

2019: 625 Liter

2009: 529 Liter

2018: 553 Liter

2008: 682 Liter

2017: 632 Liter

2007: 758 Liter

2016: 601 Liter

2006: 506 Liter

2015: 411 Liter

2005: 622 Liter

2014: 598 Liter

2004: 551 Liter

2013: 641 Liter

2003: 368 Liter

2012: 527 Liter

Hinweis auf Räum- und Streupflicht

Die Gemeinde Maihingen weist darauf hin, dass nach der Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf den Gehbahnen zur Winterzeit die Eigentümer von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder in sonstiger Weise durch sie erschlossen werden (Hinterlieger), die Gehbahnen zur Winterzeit zu sichern haben. Besteht an einem pflichtigen Grundstück ein Erbbaurecht oder Nießbrauchrecht, so ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte oder Nießbraucher verpflichtet. Die Verpflichteten haben die Gehbahnen bei Schnee, Schneeglätte oder Glatteis in sicherem Zustand zu halten. Zu diesem Zweck haben sie an Werktagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr

a) die Gehbahnen soweit möglich von Schnee und Eis freizuhalten,

b) bei Schnee und Glatteis die Gehbahnen mit Sand oder einem anderen geeigneten Mittel, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen, ausreichend zu bestreuen, sobald und sooft dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz erforderlich ist.

Gemeinde Maihingen

Freihalten und Überprüfen von Straßenlampen

Ich bitte alle Gartenbesitzer, darauf zu achten, dass die vor ihrem Anwesen stehenden Straßenlampen nicht durch Hecken und Bäume in ihrer Helligkeit beeinträchtigt werden; bitte die Sträucher notfalls etwas zurückschneiden.

Abgabe von Holz

In den folgenden Monaten bis Februar werden im Gemeindegebiet einige Bäume gefällt. Wer Interesse an Holz hat, soll sich bitte bis spätestens 08.12.2023 im Rathaus melden.

Astsammelplatz

Der Astsammelplatz an der Arenbachbrücke in Maihingen steht wieder zur Verfügung (erreichbar über den Feldweg bei der Kläranlage). Da nach wie vor leider immer noch zu viel nicht häckselbares Material (z.B. Grasschnitt, Blätter,…) angeliefert wird, kann ich nur zum wiederholten Male darum bitten, nur häckselfähiges Material anzuliefern. Der Astsammelplatz ist kein Komposthaufen!

Sollte jemand widerrechtliche Ablagerungen beobachten, bitte ich, dies bei mir zu melden.