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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Maihingen
Ausgabe 2/2023
Information der Verwaltungsgemeinschaft Wallerstein
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Grund- und Gewerbesteuer - Zahlungstermin beachten!

Grund- und Gewerbesteuer, erste Rate fällig am 15.02.2023

Zur Vermeidung gebührenpflichtiger Mahnungen bitten wir um fristgerechte Zahlung.

Bei Abbuchern wird die Schuld zum Fälligkeitstermin abgebucht.

Hinweis zur Grundsteuer bei Eigentumsübergang

Die Grundsteuer wird vom Finanzamt jährlich nach den Verhältnissen zu Beginn des Jahres festgesetzt. Bei der Übergabe eines Grundstücks auf einen anderen Eigentümer ist der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat (§ 9 Grundsteuergesetz).

Diese Fortschreibung erfolgt zum 01. Januar des auf den Eigentumsübergang folgenden Jahres.

Andere vertragliche Abmachungen sind privatrechtlich und können von der Steuerverwaltung nicht berücksichtigt werden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 09081/2760-15 Frau Neumair.

Bankverbindung der Gemeinde Maihingen

RVB Ries eG

IBAN: DE52 7206 9329 0002 8103 95

BIC: GENODEF1NOE

SPK Dillingen- Nördlingen

IBAN: DE87 7225 1520 0000 1052 47

BIC: BYLADEM1NLG

Sparkasse Donauwörth

IBAN: DE16 7225 0160 0240 1510 68

BIC: BYLADEM1DON