Titel Logo
Mitteilungsblatt für die Gemeinde Maihingen
Ausgabe 2/2023
Information der Verwaltungsgemeinschaft Wallerstein
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Jahresabrechnung 2022 für Abwassergebühren

In den nächsten Tagen gehen den Gebührenpflichtigen die Gebührenbescheide für die Jahresabrechnung 2022 der Abwassergebühren zu.

Hierzu wird hinsichtlich der Ermittlung der gebührenpflichtigen Abwassermenge auf folgendes hingewiesen:

Als Abwassermengen gelten die dem jeweiligen Anwesen aus der Wasserversorgung (oder Eigengewinnungsanlage) zugeführten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen. Der Nachweis der verbrauchten bzw. zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. (§ 10 Abs.3 der Satzung BGS-EWS).

Diese Abzugsmöglichkeit ist nach § 10 Abs.4 BGS-EWS jedoch eingeschränkt. Danach sind vom Abzug unter anderem ausgeschlossen:

Wassermengen bis zu 12 cbm jährlich, sofern es sich um Wasser für laufend wiederkehrende Verwendungszwecke handelt.

Hieraus folgt, dass bei der von den Gebührenpflichtigen gemeldeten Abzugsmenge generell eine Abzugsmenge von 12 cbm/Jahr außer Ansatz bleibt; d.h. die Abzugsmenge mindert sich um 12 cbm.