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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Maihingen
Ausgabe 2/2023
Information des 1. Bürgermeisters
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Informationen des 1. Bürgermeisters

Edwin Vietz zusammen mit seiner Frau Sieglinde beim Eintrag in Goldene Buch der Gemeinde Maihingen

Offizielle Eröffnung des Radweges

Bürgersprechstunden im Rathaus

Mittwoch: 17.00 – 20.00 Uhr

Donnerstag: 10.30 – 12.00 Uhr

Erreichbarkeit im Rathaus:

Telefon: (09087) 310

Fax: (09087) 1247

E-Mail: info@maihingen.de

Weitere wichtige Telefonnummern:

Kindergarten Maihingen: 09087/204

Grundschule Maihingen: 09087/332

Grundschule Marktoffingen: 09087/331

Mittelschule Wallerstein: 09081/7217

Recyclinghof 0906/780335

Erdaushub-Deponie: Baur Matthias 01757509856

Störungsnummern

Bayerische Rieswasserversorgung

(24-Stunden-Störungshotline 0800 279 0 279

(Zentrale) 09081/21020

Netze ODR GmbH

- Strom 07961/9336-1401

- Gas 07961/9336-1402

Jagdpächter Maihingen

Roland Glöckner 015150598265

Ulrich Hofmann 015161301237

Markus Zellinger 015116769597

Jagdpächter Utzwingen

Rupprecht Walch 015114625445

Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117

Notruf 112

Hebammenpraxis Dr. Broers 01606662442

Eintrag ins Goldene Buch

Mit dem Eintrag ins Goldene Buch ehrte die Gemeinde Maihingen den Sportschützen Edwin Vietz. Nach zwei Deutschen Meisterschaften in Hannover (Disziplin Auflage KK100) und Dortmund (Disziplin Auflage Luftgewehr zehn Meter) lud der Gemeinderat ihn und seine Familie sowie Mitglieder des Schützenvereins ins Schützenheim ein, um diese besonderen Erfolge zu würdigen und zu feiern. Im Laufe seiner inzwischen 50-jährigen Schützenkarriere errang er unzählige Erfolge und Titel wie Schützenkönig, Vereinsmeister, Gaukönig, schwäbischer und bayerischer Meister, sowie Bronze, Silber und Gold bei den Deutschen Meisterschaften. Zudem war er auch als Jugendtrainer für den Ries-Gau sehr erfolgreich. Edwin Vietz repräsentierte damit nicht nur sich und den Schützenverein Maihingen sondern auch die Gemeinde Maihingen in besonderer Weise weit über das Ries hinaus. Daher gratuliere ich ihm mit großer Anerkennung auf diesem Wege noch einmal ganz herzlich.

Freigabe des Radweges von Maihingen nach Dürrenzimmern

Im Beisein von Nördlingens Oberbürgermeisters David Wittner und der stellvertretenden Landrätin Claudia Marb sowie weiteren Gästen wurde Anfang Dezember der 3,5 km lange Radweg von Maihingen nach Dürrenzimmern offiziell eröffnet. Bei dem Weg handelt es sich um den ersten Abschnitt einer in den kommenden Jahren vorgesehenen überörtlichen Radinfrastruktur durch das mittlere Ries in Richtung Deiningen und Grosselfingen bis zur B25. Gefördert wurde die Maßnahme mit einem Zuschuss des Bundes in Höhe von 80 Prozent. Die Gesamtausgaben liegen bei circa 1,35 Millionen Euro, wovon circa 800.000 Euro vom Staat kommen. Den Rest teilen sich die Gemeinde Maihingen und die Stadt Nördlingen zu ungefähr gleichen Teilen auf.

Niederschläge im Dezember 2022

52 Liter

Gesamt 2022: 632 Liter

2021: 700 Liter

2011: 537 Liter

2020: 645 Liter

2010: 737 Liter

2019: 708 Liter

2009: 726 Liter

2018: 714 Liter

2008: 722 Liter

2017: 766 Liter

2007: 881 Liter

2016: 663 Liter

2006: 557 Liter

2015: 499 Liter

2005: 694 Liter

2014: 653 Liter

2004: 621 Liter

2013: 723 Liter

2003: 421 Liter

2012: 712 Liter

Einladung zu den Bürgerversammlungen

Ich darf Sie herzlich zu den diesjährigen Bürgerversammlungen einladen.

Maihingen:

Donnerstag, 23. Februar 2023 um 20.00 Uhr, Gasthaus Zur Sonne

Utzwingen:

Mittwoch, 01. März 2023 um 20.00 Uhr, Sportheim FSV Utzwingen

Tagesordnung

1.

Bericht des Bürgermeisters

2.

Bekanntmachungen und Informationen

3.

Diskussion

gez. Franz Stimpfle
1. Bürgermeister

Hinweis auf Räum- und Streupflicht

Die Gemeinde Maihingen weist jetzt schon darauf hin, dass nach der Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf den Gehbahnen zur Winterzeit die Eigentümer von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder in sonstiger Weise durch sie erschlossen werden (Hinterlieger), die Gehbahnen zur Winterzeit zu sichern haben. Besteht an einem pflichtigen Grundstück ein Erbbaurecht oder Nießbrauchrecht, so ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte oder Nießbraucher verpflichtet. Die Verpflichteten haben die Gehbahnen bei Schnee, Schneeglätte oder Glatteis in sicherem Zustand zu halten. Zu diesem Zweck haben sie an Werktagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr a) die Gehbahnen soweit möglich von Schnee und Eis freizuhalten, b) bei Schnee und Glatteis die Gehbahnen mit Sand oder einem anderen geeigneten Mittel, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen, ausreichend zu bestreuen, sobald und sooft dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz erforderlich ist.

Gemeinde Maihingen

Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen durch die Gemeinde

Ich bitte alle Vereine mit Jugendarbeit, bis zum 31. Januar 2023 die Zahl der Jugendlichen unter 18 Jahren zum Stichtag 31.12.2022 schriftlich, per Fax (09087/1247) oder E-Mail (info@maihingen.de) an die Gemeinde zu melden.