Zur Vermeidung gebührenpflichtiger Mahnungen bitten wir um fristgerechte Zahlung.
Bei Abbuchern wird die Schuld zum Fälligkeitstermin abgebucht.
Die Grundsteuer wird vom Finanzamt jährlich nach den Verhältnissen zu Beginn des Jahres festgesetzt. Bei der Übergabe eines Grundstücks auf einen anderen Eigentümer ist der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat (§ 9 Grundsteuergesetz).
Diese Fortschreibung erfolgt zum 01. Januar des auf den Eigentumsübergang folgenden Jahres.
Andere vertragliche Abmachungen sind privatrechtlich und können von der Steuerverwaltung nicht berücksichtigt werden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 09081/2760-15 Frau Neumair.
Bankverbindung der Gemeinde Maihingen
RVB Ries eG
IBAN: DE52 7206 9329 0002 8103 95
BIC: GENODEF1NOE
SPK Dillingen- Nördlingen
IBAN: DE87 7225 1520 0000 1052 47
BIC: BYLADEM1DLG
Sparkasse Donauwörth
IBAN: DE16 7225 0160 0240 1510 68
BIC: BYLADEM1DON