Der Kaminkehrer kommt, um in Ihrer Wohnung gemäß § 14 des Schornsteinfegergesetzes die Feuerstättenschau durchzuführen.
Diese gebührenpflichtige Überprüfung erfolgt zu Ihrer Sicherheit und dient dem vorbeugenden Brandschutz. Sie muss derzeit lt. Gesetz in 7 Jahren zweimal durchgeführt werden und erstreckt sich auf sämtliche Kamine, Feuerstätten und Verbindungsstücke.
Die Feuerstättenschau wird in allen Wohnungen bzw. Zimmern durchgeführt, durch welche die Kamine verlaufen, d.h., auch in Wohnungen, in denen sich keine Feuerstätten (Nachtspeicher, Fernwärme etc.) befinden.
Die Überprüfung erfolgt in Maihingen in den Monaten Februar/März/April /Mai 2025.
Bitte ermöglichen Sie mir den Zugang in die entsprechenden Räume.
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für Ihr Entgegenkommen.