Titel Logo
Mitteilungsblatt für die Gemeinde Maihingen
Ausgabe 2/2025
Information des 1. Bürgermeisters
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Information des 1. Bürgermeisters

Mittwoch: 17.00 – 20.00 Uhr

Donnerstag: 10.30 – 12.00 Uhr

Erreichbarkeit im Rathaus:

Telefon: (09087) 310

Fax: (09087) 1247

E-Mail: info@maihingen.de

Weitere wichtige Telefonnummern:

Kindergarten Maihingen: 09087/204

Grundschule Maihingen: 09087/332

Grundschule Marktoffingen: 09087/331

Mittelschule Wallerstein: 09081/7217

Recyclinghof 0906/78030

Erdaushub-Deponie: Baur Matthias 01757509856

Störungsnummern

Bayerische Rieswasserversorgung 0800 279 0 279

(24-Stunden-Störungshotline)

(Zentrale) 09081/21020

Störung im Stromnetz 07961/9336-1401 (Netze ODR GmbH)

Störung im Gasnetz 0800/1828384 (Schwaben Netz GmbH)

Jagdpächter Maihingen

Roland Glöckner 015150598265

Ulrich Hofmann 015161301237

Markus Zellinger 015116769597

Jagdpächter Utzwingen

Rupprecht Walch 015114625445

Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117

Notruf 112

Hebammenpraxis Dr. Broers 01606662442

Niederschläge im Dezember 2024

55 Liter

Gesamt 2024:

735 Liter

2023: 938 Liter

2013: 723 Liter

2022: 632 Liter

2012: 712 Liter

2021: 700 Liter

2011: 537 Liter

2020: 645 Liter

2010: 737 Liter

2019: 708 Liter

2009: 726 Liter

2018: 714 Liter

2008: 722 Liter

2017: 766 Liter

2007: 881 Liter

2016: 663 Liter

2006: 557 Liter

2015: 499 Liter

2005: 694 Liter

2014: 653 Liter

2004: 621 Liter

2003: 421 Liter

Bürgerversammlungen - Vorankündigung

Die diesjährigen Bürgerversammlungen sind geplant in Maihingen, am Montag, 17. März 2025, im Gasthaus Huber, und in Utzwingen am Donnerstag, 20. März 2025, im Sportheim. Beginn ist jeweils um 20.00 Uhr.

Ich bitte, die Termine vorzumerken.

Praktikum in der Kindertagesstätte Maihingen

Für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird die Gemeinde Maihingen wieder Praktikumsplätze (SEJ) anbieten.

Wer Interesse hat, den Beruf einer Erzieherin/eines Erziehers zu erlernen, möge sich bitte baldmöglichst in der Kita Maihingen oder im Rathaus melden.

Astsammelplatz

Ich bitte wieder darum, auf den gemeindlichen Astsammelplatz nur häckselfähiges Material anzuliefern, also keinesfalls Laub, Gras und ähnliches.

Sollte jemand widerrechtliche Anlieferungen beobachten, bitte ich, dies bei mir zu melden.

Hinweis auf Räum- und Streupflicht

Die Gemeinde Maihingen weist darauf hin, dass nach der Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf den Gehbahnen zur Winterzeit die Eigentümer von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder in sonstiger Weise durch sie erschlossen werden (Hinterlieger), die Gehbahnen zur Winterzeit zu sichern haben. Besteht an einem pflichtigen Grundstück ein Erbbaurecht oder Nießbrauchrecht, so ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte oder Nießbraucher verpflichtet. Die Verpflichteten haben die Gehbahnen bei Schnee, Schneeglätte oder Glatteis in sicherem Zustand zu halten. Zu diesem Zweck haben Sie an Werktagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr

a)

die Gehbahnen soweit möglich von Schnee und Eis freizuhalten,

b)

bei Schnee und Glatteis die Gehbahnen mit Sand oder einem anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen, ausreichend zu bestreuen, sobald und sooft dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz erforderlich ist.